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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma WGS IT GmbH


I. Allgemeines

1. Für alle unsere Angebote und alle Vertragsabschlüsse mit uns, einschließlich Beratungen und sonstige vertragliche Leistungen, gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben sind maßgebend für den Vertragsinhalt. Mündliche und fernmündliche Erklärungen unserer Vertreter und Mitarbeiter und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

3. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Beschreibungen usw. in Angeboten, Preislisten und sonstigen allgemeinen Drucksachen sind bestmöglich erstellt bzw. ermittelt, jedoch nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

II. Versand, Gefahrenübergang

1. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen. Die Kosten trägt der Käufer.

2. Die Gefahr geht – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – auf den Käufer über, sobald die Lieferung unser Lager oder den sonstigen bestimmungsgemäßen Versandort verlassen hat. Wird der Versand der Ware durch den Käufer oder dessen Beauftragte verzögert, geht die Gefahr für Untergang oder Verschlechterung der Ware mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise verstehen sich ab Lieferstelle zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Netto-Warenwert unter € 150,- wird ggf. ein Mindermengenzuschlag von € 15,- zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben. Auf alle Aufträge werden anteilige Versandkosten, die Porto und Verpackung beinhalten, berechnet.

2. Unsere Rechnungen sind zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Hiervon abweichende Vereinbarungen gelten als Sonderbedingungen und müssen stets schriftlich vereinbart werden.

3. Die Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Besteht ein Zurückbehaltungsrecht, dürfen Zahlungen des Käufers jedoch nur im Umfang bis zur Erledigung der Gegenansprüche zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Gegenansprüchen steht.

4. Für Verzugszeiten werden Zinsen in der Höhe berechnet, wie wir sie jeweils für ungedeckte Kontokorrent-Kredite bei unseren Hausbanken zahlen müssen. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen einschließlich derjenigen für die Wechsel gegeben wurden, sofort fällig zu stellen und ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles nur gegen Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheiten auszuführen. Uns zustehende etwaige weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

IV. Lieferung, Lieferfristen

1. Die Lieferfrist beginnt nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht vor Beibringung etwa erforderlicher behördlicher Genehmigungen und sonstiger vom Käufer zu beschaffender Unterlagen.

2. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

3. Sind wir durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder unvorhergesehener Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich, ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten – wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energie- oder Rohstoffmangel an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4. Teillieferungen werden von uns auf Wunsch des Kunden mit anteiligen Versandkosten vorgenommen. Nach unserem Ermessen können Teillieferungen ohne Berechnung von Versandkosten vorgenommen werden.

5. Bei Lieferverzug hat der Käufer uns in jedem Falle eine Nachfrist zu setzen.

6. Bei Lieferverzug oder durch uns verschuldeter nachträglicher Unmöglichkeit der Lieferung sind bei Geschäften mit Kaufleuten, die zum Betriebe des Handelsgewerbes gehören (Handelsgeschäften) Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen. Wird bei Handelsgeschäften die Lieferung durch unser Verschulden verspätet ausgeführt und erleidet der Käufer hierdurch einen Verspätungsschaden, kann er eine Verzugsentschädigung in Höhe des von ihm nachzuweisenden Zeitpunktes des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden verlangen, maximal für jede volle Woche der Verspätung ½ %, jedoch höchstens 5 % des Kaufpreises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Verspätung nicht in zweckdienlichen Gebrauch genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn bei uns Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen.

Bei Geschäften, die keine Handelsgeschäfte sind, sind bei Lieferverzug oder durch uns verschuldeter nachträglicher Unmöglichkeit der Lieferung Schadensersatzansprüche beschränkt auf den nachgewiesenen Schaden, bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung höchstens jedoch auf 10 % unseres Rechnungswertes desjenigen Teil der Lieferung, mit der wir uns in Verzug befinden oder die uns unmöglich geworden ist, bei Schadensersatz wegen Verspätungsschaden maximal für jede volle Woche der Verspätung auf ½ % höchstens jedoch 5 % des Kaufpreises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Verspätung nicht in zweckdienlichen Gebrauch genommen werden kann. Die Beschränkung bei Nichthandelsgeschäften gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen.

V. Gewährleistung

Bei Vorliegen von Mängeln – auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften – haften wir wie folgt:

1. Wir haben diejenigen Teile nach unserer Wahl, die wir nach pflichtgemäßen Ermessen getroffen haben, auszubessern oder neu zu liefern, die sich seit Übernahme der Ware durch den Käufer infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Mängel sind uns schriftlich anzuzeigen.

2. Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen, wenn wir eine gestellte angemessene Nachfrist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung von uns unberechtigt endgültig abgelehnt werden oder endgültig fehlgeschlagen sind.

3. Es wird keine Gewähr übernommen für die Eignung unserer Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck, wenn die konkrete Verwendungsmöglichkeit sich nicht aus einer der Ware beigefügten schriftlichen Anleitung ergibt oder die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck nicht ausdrücklich von uns bejaht wurde. Der Käufer ist in jedem Falle selbst verpflichtet, die Eignung unserer Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck vorab im Einzelnen zu überprüfen.

4. Es wird keine Gewähr geleistet für Schäden , die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder ohne unsere Zustimmung eingesetzter Dritter oder übermäßiger Beanspruchung oder durch chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, entstehen.

5. Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungspflicht oder aus sonstigem Rechtsgrunde eintreten, haften wir oder unsere Erfüllungsgehilfen nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen. Bei Handelsgeschäften sind auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, Mangelfolgeschäden zu vermeiden.

6. Rügepflicht, -frist, Gewährleistungsfrist
Offene Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme, versteckte Mängel 10 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Auslieferung der Ware; sie endet jedoch spätestens nach 12 Monaten – es sei denn, es sei eine andere Gewährleistungsfrist vereinbart – nachdem die Ware unser Lager verlassen oder die Abnahme erfolgt ist.

VI. Allgemeine Haftung

1. Vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Ziffern 2 und 3 haften wir, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten verursacht wurden.

2. Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertrages, wie vorliegend, typischerweise gerechnet werden muß.

3. Für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht gilt die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 2 dieser Haftungsregelung.

4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.

5. Eine eventuelle Haftung von uns für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

VII. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentumsrecht an sämtlichen von uns gelieferten Waren und auch aus bereits bezahlten Rechnungen stammenden Waren behalten wir uns bis zur vollen Regulierung des sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Betrages und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks vor, so dass wir auch im Falle eines Konkurses oder Vergleiches ein Aussonderungsrecht gem. § 43 der Konkursordnung haben. Der Käufer darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsvorgang veräußern oder verarbeiten. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme der Ware oder sonstige Maßnahmen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet, ohne daß damit von unserem Recht, vom Vertrag zurückzutreten Gebrauch gemacht wird.

Die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren erfolgt. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Der Käufer ist nur so lange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungs-verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.

Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf das Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

VIII. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht, sonstiges

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – einschließlich Wechsel- und Scheckklagen – ist, sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Hamburg. Wir sind auch berechtigt, nach unserer Wahl am Sitz des Käufers zu klagen.

2. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Bei Auslegung von Handelsklauseln gelten die Incoterms 1953 in der jeweiligen Fassung. Bei Bestimmungen der Haager Kaufrechtsübereinkommen vom 01. Juli 1964 sowie der deutschen Ausführungsgesetze hierzu sind ausgeschlossen.

3. Soweit in den vorstehenden Bedingungen Handelsgeschäfte angesprochen sind, stehen diesen Geschäfte mit juristischen Personen öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichem Sondervermögen gleich.

4. Sofern hier nicht anders geregelt oder nicht aufgeführt, finden im übrigen die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.

Für sonstige Dienstleitungen, Design-in-Leistungen und Lieferungen anwendungs-spezifischer Schaltungen (Semicustom) gelten zusätzlich unsere besonderen Bedingungen.

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Tel: +49 (0)40 411 881 - 730
Fax: +49 (0)40 411 881 - 740
E-Mail: info_at_wgs-it.de

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PQ_VOL4PQ VOL-CertifiedDie WGS IT GmbH ist für Lieferungen und Dienstleistungen im öffentlichen Bereich präqualifiziert!

PQ_VOBPQ VOB -CertifiedDie WGS IT GmbH ist für Baudienstleistungen in den Leistungsbereichen Elektroarbeiten und sonstige Gebäudeausrüstung präqualifiziert!